Wenn in diesen Tagen das Weihnachtsgeld gezahlt wird beziehungsweise wurde, können sich auch von Pfändungen betroffene Arbeitnehmer darüber freuen.
Bis zu 500 Euro verbleiben bei ihnen und müssen nicht an die Gläubiger abgeführt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Damit werde berücksichtigt, dass in der Weihnachtszeit generell erhöhte finanzielle Ausgaben anfallen. Vorraussetzung für die Gewährung dieses Freibetrages ist jedoch, dass das Weihnachtsgeld regelmäßig, also schon seit Jahren, vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Existiert eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber, liegt es in dessen Verantwortung, den unpfändbaren Teil des Lohnes und damit auch des Weihnachtsgeldes an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Wird der Lohn auf ein gepfändetes Konto überwiesen, so muss der Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Freibetrag für den unpfändbaren Teil seines Lohnes beantragen. Für den Fall der Zahlung von Weihnachtsgeld ist der Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Teils auszudehnen.