Der Schwerbehindertenausweis wird in Deutschland von einer Behörde ausgestellt, die nach dem Landesrecht dafür zuständig ist, oft ist dies das Versorgungsamt.
Diesen Ausweis erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 Prozent nachweisen können.
Den Ausweis müssen Sie beantragen. Oft wird dann auch noch eine Untersuchung bei einem Amtsarzt veranlasst. Dieser wird die Behinderung überprüfen und den Grad vorschlagen.
Mit einem solchen Ausweis haben Sie Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Rechte. Es gibt auf dem Ausweis bestimmte zusätzliche Merkmale. Jedes dieser Merkmale hat eine bestimmte Bedeutung und eine bestimmte Rechtsgrundlage. Je nach Art der Behinderung werden die Merkmale bestimmt.
Neben bestimmten steuerlichen Erleichterungen haben Sie einen erhöhten Kündigungsschutz. Ihnen steht Hilfeleistung für die Erschaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes zu und Sie haben Anspruch auf Zusatzurlaub. Häufig hängen die Vorteile auch mit dem Merkmal auf dem Ausweis zusammen. Oft ist der Schwerbehindertenausweis der Grund, warum Menschen vorzeitig in Rente gehen können.
Durch einen Schwerbehindertenausweis stehen der betreffenden Person, bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen fünf Tage mehr Urlaub zu. Ebenso wird der Schwerbehinderte von Überstunden befreit.
Ab einer Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent werden Bahnfahrten um die Hälfte reduziert. Ebenso können Bäder, Museen und öffentliche Verkehrsmittel günstiger genutzt werden.
Je nach Grad der Behinderung stehen einem Vergünstigungen bei Rundfunk und Fernsehgebühren, bei der Kfz-Steuer und bei Mitgliedschaften in bestimmten Vereinen und Verbänden zur Verfügung.
Steuerliche Erleichterungen
Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem einen Pausch-Betrag von 1.060 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung geltend machen.