Mieter werden immer öfter aufgefordert, Mietvertragsänderungen zu unterschreiben, weil die ursprünglich vereinbarten Schönheitsreparatur-Regelungen unwirksam seien, wie der Mieterbund in Berlin mitteilte.
Der Verband verwies darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der vergangenen zwei Jahre Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam seien, da diese Mieter unangemessen benachteiligten. Vermieter haben nach DMB-Angaben keinen Anspruch auf Änderung des Vertrages. In Form- und Rundschreiben würde aber der Eindruck erweckt, dass Mieter Vertragsänderungen zustimmen müssten, da ihnen ansonsten Kündigungen oder Mieterhöhungen drohten. Ein Anspruch auf nachträgliche Vertragskorrekturen bestehe nicht, betonte der Mieterbund. Wer einer Vertragsänderung nicht zustimme, dem dürfe weder gekündigt noch die Miete erhöht werden, stellte der DMB klar. Wer davon betroffen sei, solle sich vom örtlichen Mieterverein beraten lassen.