Ein Vaterschaftstest wird in der Regel von einem Gericht angeordnet. Eine Mutter oder ein Vater kann diesen jedoch auch privat in Auftrag geben, um Gewissheit zu haben.
Für die Feststellung der Vaterschaft wird ein Abstrich der Schleimhaut von Vater und Kind benötigt. Ein Vaterschaftstest wird durchgeführt, indem das genetische Material des Vaters mit dem des Kindes und idealerweise auch mit dem der Mutter verglichen wird. Zu diesem Zweck kann eine Blutabnahme erfolgen oder es wird eine Speichelprobe verwendet. Im Labor werden die Proben dann miteinander abgeglichen.
Einverständniserklärung des Mannes
Wer einen privaten Vaterschaftstest durchführen lassen möchte, muss aber aufgrund der im Grundgesetz verankerten informationellen Selbstbestimmung, die Einverständniserklärungen aller Beteiligten im Voraus einholen. Wer es nicht tut, macht sich andernfalls strafbar.
Aus diesem Grund gilt ein heimlich durchgeführtes und womöglich negativ ausgefallenes Abstammungsgutachten vor Gericht nicht als Beweis. Es kann auch nicht als Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage geltend gemacht werden. Beweiskraft besitzen ausschließlich gerichtlich in Auftrag gegebene und notariell beglaubigte DNS-Untersuchungen.
Im Februar 2007 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die geltende Rechtslage, wonach heimlich durchgeführte Vaterschaftstests vor Gericht unzulässig seien. Jedoch wies das Gericht den Gesetzgeber an, innerhalb eines Jahres eine weitere Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung der Vaterschaft zu schaffen, ohne diese damit gleichzeitig anzufechten. Damit soll die Rolle des Vaters aufgewertet werden, denn viele Kritiker erachten diese im Familienrecht als untergeordnet.
Insgesamt besagen Schätzungen, dass rund zehn Prozent aller Kinder nicht vom vermeintlich biologischen Vater sind. Und auch wenn die Vaterschaft eine erhebliche Verantwortung im Leben darstellt, schafft ein voreilig durchgeführter Vaterschaftstest meist mehr Probleme, als er Nutzen bringt.
Ein negativer Vaterschaftstest stellt die gesamte Familie vor eine große Belastungsprobe, beraubt das Kind des Vaters und belastet die Beziehung des Vaters zu dem Kind.
Jugendamt und Vaterschaftstests
Eine gewisse Rolle beim Vaterschaftstest spielt das Jugendamt jedoch. Beim Jugendamt wird der durchgeführte Vaterschaftstest anerkannt. Diese Anerkennung kostet auch eine Gebühr von ca. EUR 30,00. Die Kosten der Anerkennung können von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.