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Unfall mit dem Dienstwagen – was tun?

Bei Unfällen mit Dienstwagen ist unabhängig davon, wen die Schuld trifft, die Polizei zu rufen. Darauf bestehen die meisten Firmen in ihren Dienstwagenregelungen.

Davon kann abgesehen werden, wenn niemand verletzt wurde, und der Gegner schriftlich eine vollständige Darstellung des Sachverhaltes aushändigt, aus der sich die alleinige Schuld des Unfallgegners am Zustandekommen des Unfalls ergibt.

Die Adressen aller Beteiligten und Zeugen sowie die Fahrzeug- und Versicherungsdaten, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen auch Nummer und Gültigkeitsdauer der grünen Versicherungskarte, sind zu notieren. Die örtlichen Verhältnisse und Spuren sind durch Skizzen und fotografische Aufnahmen soweit als möglich zu sichern. Das Unternehmen als Besitzer des Fahrzeugs ist sofort zu verständigen.

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