Wollen die Eltern arbeiten, ist es nicht immer einfach eine umfassende Kinderbetreuung mit der Berufstätigkeit zu verbinden. Arbeitgeber können junge Familien mit kleinen Kindern durch einen Zuschuss zur Kinderbetreuung unterstützen.
Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung vereinfacht das Vereinbaren von Berufstätigkeit und der Betreuung von Kindern. Wer sich auf die Suche nach einer Neuanstellung macht, sollte seinen Arbeitgeber auf diese Möglichkeit ansprechen. Immer mehr Arbeitgeber bieten eine Unterstützung an. Zu den unkomplizierten Möglichkeiten gehört der Kinderbetreuungszuschuss, der nicht nur steuerfrei ist, sondern für den auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, sofern dieser anstelle einer Lohnerhöhung geleistet wird.
Somit entfallen alle steuerlichen Forderungen sowie Beiträge für die Renten-, Pflege-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung als auch Abzüge durch den Solidaritätszuschlag oder die Einkommen- und Kirchensteuer. Der Zuschuss zur Kinderbetreuung erweist sich somit als effiziente Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinen.
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung führt für beide Seiten zu einer Entlastung und eröffnet Einsparmöglichkeiten. Während der Arbeitgeber an den Sozialabgaben spart, muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungs- und Steuerabgaben leisten. Das Einkommenssteuergesetz wie auch die Arbeitsentgeltverordnung regeln den Ablauf und setzen die Bedingungen fest. So müssen die real anfallenden Betreuungskosten dem Finanzamt vorgelegt werden. Das zu betreuende Kind darf das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss nachweislich von einer Tagesmutter oder einer anerkannten Kindertagesstätte betreut werden, wobei die Kinderbetreuung kontinuierlich erfolgen muss. Der Betreuungszuschuss darf sich nur auf die reine Betreuung eines Kindes beziehen, die eine Verpflegung und die Unterkunft einbeziehen. Weitere Kosten, die anfallen wie der Transport zur Betreuungsstelle dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der Zuschuss zur Betreuung muss dabei nicht zwingend die Gesamtkosten abdecken. Jedoch ist der gesamte Zuschuss durch den Arbeitgeber nach oben hin festgeschrieben, sodass die tatsächlich anfallen Kosten für eine Betreuung durch den Zuschuss nicht überschritten werden dürfen. Der Zuschuss zur Kinderbetreuung wirkt sich auf beide Seiten positiv aus.