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Steuererklärung trotz Lohnersatzleistungen

Auch wer in einem Jahr gar keinen Arbeitslohn, sondern nur Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld erhalten hat, muss unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Denn Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem so genannten Progressionsvorbehalt. Prinzipiell werden höhere Einkommensteile auch mit einem höheren Steuersatz belastet.

Wer beispielsweise in einem Jahr Arbeitseinkommen von 10.000 Euro brutto hatte und zudem 10.000 Euro als Arbeitslosengeld bezog, muss das Arbeitslosengeld zwar nicht versteuern. Das Arbeitseinkommen wird jedoch so besteuert, als hätte der Steuerzahler 20.000 Euro verdient.

Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Mutterschafts- und Krankengeld, jedoch nicht für das Arbeitslosengeld II. Findet ein Empfänger der Hilfsleistung einen neuen, steuerpflichtigen Job, geht das im selben Jahr erhaltene Arbeitslosengeld II nicht in die Berechnung des Steuersatzes ein.

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