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Stalking nach dem Online-Flirt – Was tun?

Zuerst lief immer nur der Anrufbeantworter voll. Dann auch der SMS-Speicher des Handys. Am Ende las Uwe B.* Verleumdungen über sich auf Facebook. Da wusste er: Jetzt muss er was tun. Aber er konnte nicht.

Viele Opfer von Belästigungen, Verfolgungen oder sogar Bedrohungen, reagieren tief verunsichert. Denn der Täter ist ihnen in den meisten Fällen gut bekannt, oft sogar war der Kontakt sehr eng, wenn auch kurz.

Während Stalker früher ihre Opfer unterwegs aufgelauert oder am Telefon terrorisiert haben, nutzen sie heute verstärkt digitale Werkzeuge, stellt die Opferschutzorganisation Weißer Ring fest. Die Personalisierung im Web spielt den Tätern dabei in die Hände. Nicht nur, dass die meisten Internet-Nutzer eine Datenspur – von der E-Mail-Adresse über die Postanschrift bis zu Telefonnummern – hinter sich herschleifen. In sozialen Netzwerken wie Facebook geben viele Menschen zudem private Details von sich preis, die sich Stalker zu Nutze machen.

Stalking verbindet sich oft mit Cyberstalking: Sie verbreiten selbst oder über Freunde finanzielle, persönliche oder intime Details in Foren, Blogs, Partnerbörsen oder sozialen Netzwerken. Sie veröffentlichen Bilder, die nicht selten auch manipuliert sind. Oder sie kaufen oder verkaufen Produkte im Internet im Namen der Opfer.

Die Motive, dem anderen schaden zu wollen, sind vielfältig. Rache nach der Enttäuschung unrealistischer Erwartungen sind häufig der Grund. Bei anderen sind es Machtbedürfnisse.   Manche Täter wollen einem anderem Menschen aus geschäftlichem Interesse den Ruf ruinieren.

Die Folgen für die Opfer können weitreichend sein und reichen von Albträumen über Panikattacken bis hin zu Herz- und Kreislaufstörungen oder sogar Körperverletzung. Einzelfälle zeigen: Täter können ihre Opfer durch permanenten Psychoterror auch in den Tod treiben.

Die Experten des Weißen Rings empfehlen Opfern folgende Maßnahmen:

– Ruhe bewahren und sich Hilfe suchen
– dem Täter einmal und unmissverständlich antworten und deutlich machen: „Ich möchte keinen Kontakt.“ Danach konsequent nicht reagieren
– das Stalking dokumentieren, Beweismaterial sammeln (Briefe, E-Mails, Screenshots machen)
– über technische Schutzvorkehrungen wie telefonische Fangschaltung, Geheimnummer und Wohnungssicherheit informieren (zum Beispiel bei der Polizei oder dem Weißen Ring)
– gegebenenfalls Hilfe von Juristen und Psychologen annehmen
– den Sinn einer Anzeige überprüfen und bei der Polizei zumindest auf die Aufnahme eines Protokolls bestehen
– ist der Täter bekannt, eine Unterlassungsverfügung oder ein Belästigungsverbot beim Zivilgericht beantragen

*Name geändert

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