Skip to content

So viel Elterngeld gibt es – eine Beispielrechnung

Viele junge Mütter wollen schnell wieder zurück in den Job. Zumindest in Teilzeit. Und Väter wollen mehr Zeit fürs Kind. Das Elterngeld soll die Belastungen abfedern. Doch wie viel Elterngeld gibt es? 

Normales Elterngeld:

Ein Elternteil verdient 3.000 Euro netto im Monat und unterbricht für zwölf Monate. Der Elterngeldanspruch beträgt 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Dann gäbe es für zwölf Monate 21.600 Euro (12 x 1.800). Bei 2000 Euro käme er auf 15.600 Euro (12 x 1.300).

Teilzeitarbeiter:

Einkommen netto 2.000 Euro, es wird nach Geburt des Kindes Teilzeit gearbeitet: 900 Euro. Auf den Ausfall von 1.100 Euro gibt es 65 Prozent Elterngeld. Das macht 715 Euro, bei 12 Monaten kommt man auf 8.580 Euro (12 x 715); also insgesamt 7.020 Euro weniger als beim Elterngeldbezug ohne Teilzeit-Tätigkeit. Aber: Monatliches Gesamteinkommen macht 1.615 Euro (900 plus 715 Euro).

Elterngeld Plus:

Einkommen netto 2.000 Euro, Teilzeitarbeit nach Geburt: Verdienst 900 Euro. Der Anspruch orientiert sich nun am Elterngeld ohne Teilzeittätigkeit von 1.300 Euro bei 2.000 Euro Nettoverdienst: 50 Prozent davon, also 650 Euro. Bezug über 24 Monate (plus mögliche vier Zusatzmonate) = 15.600 Euro. Das monatliche Einkommen beträgt: 1.550 Euro. Also etwas weniger als bisher, dafür gibt es eine längere Elterngeldphase zur Betreuung des Kindes.

Das Elterngeld ist ein Anspruch gegenüber dem Staat, den ein Elternteil hat, wenn er sich um sein Kind kümmert und deshalb nicht voll arbeiten kann. In aller Regel liegt das Elterngeld bei rund zwei Dritteln des bisherigen Nettoeinkommens. Dabei haben keineswegs nur Angestellte Anspruch auf die Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die ein Neugeborenes haben und die Anforderungen erfüllen, also auch Studenten, Hausfrauen und Selbstständige.

Für insgesamt 14 Monate fördert der Staat diese Auszeit. Das gilt aber nur, wenn sich beide Partner mindestens zwei Monate an der Elternzeit beteiligen – sonst wird die Förderung nur für insgesamt ein Jahr gezahlt.

Leben die Eltern getrennt, kann nur der Elternteil die Förderung beziehen, bei dem das Kind lebt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.