Wer seine Wohnung oder sein Wohnhaus einbruchsicher umbauen lässt, kann auf Zuschüsse vom Staat hoffen.
Doch weil die Fördermittel begrenzt sind, sollte man sich beeilen. Denn die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und die Gelder im „Windhundprinzip“ ausgereicht. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Insgesamt stellt der Bund bis 2017 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Für den Einbruchschutz erhalten Antragsteller zehn Prozent der Investitionssumme und zwar mindestens 200 und höchstens 1.500 Euro. Die Gesamtinvestition muss also mindestens 2.000 Euro betragen, kann aber innerhalb von sechs Monaten in mehreren Schritten umgesetzt werden.
Gefördert werden zum Beispiel der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, die Nachrüstung mit Mehrfachverriegelung, Türspionen oder Gegensprechanlagen, der Einbau von Alarmanlagen und die Montage von Sicherheitsfenstern und Rolläden. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendwohnhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Wer sich den staatlichen Zuschuss sichern möchte, der sollte sich zunächst von einem Handwerksbetrieb eine Kostenschätzung einholen. Dieser Voranschlag muss dann möglichst schnell zusammen mit dem Antrag der KfW-Bank eingereicht werden.