Wer die Briefwahl anfordern möchte, sendet den Wahlschein an die zuständige Stelle der jeweiligen Gemeinde.
Die Adresse finden Sie auf dem Wahlbriefumschlag. Die Wahlkarte wird Ihnen automatisch zugeschickt, sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Meldestelle geführt werden.
Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel auszufüllen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehandicapten Wählers erlangt hat.
Den Wahlbrief versenden Sie rechtzeitig an die Behörde, so dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht. Der Wahlbrief kann auch vor Ort abgegeben werden.
Innerhalb der Bundesrepublik sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, bei der Deutschen Post AG abgegeben werden. Die Versendung durch die Deutsche Post innerhalb Deutschlands ist kostenlos, bei privaten Briefversendern werden die üblichen Konditionen berechnet.
Briefwahl aus dem Ausland
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst schnell und am Schalter eines Postamtes abgegeben und dabei Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig zu bezahlen.
Zudem auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland „Germany“ angeben. Da die Briefwahlunterlagen durch den roten Umschlag erkennbar sind, empfehlen Wahlleiter, den Wahlbrief in einen neutralen Umschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben.