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So adoptieren Sie ein Kind

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist häufiger Grund für eine Adoption. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein fremdes Kind als Ihr eigenes annehmen wollen?

Eine Adoption ist in der Regel endgültig, das Kind wird volles Familienmitglied, mit allen Rechten und Pflichten. Wenn das Kind sich anders entwickelt, als Sie sich das vorstellen, müssen Sie damit leben. Eigene Kinder können Sie auch nicht zurückgeben, wenn Ihnen etwas nicht gefällt.

Besprechen Sie eine Adoption auch in der übrigen Familie, besonders, wenn Sie ein Kind adoptieren, das nicht aus Deutschland kommt. Manche Verwandten neigen dazu, leibliche Kinder den adoptierten vorzuziehen.

Klären Sie schon vor der Adoption, wie Sie mit dem Kind hinsichtlich seiner Herkunft verfahren wollen. Auch wenn Sie das Kind als Ihr eigenes empfinden, es hat eine besondere Herkunft, die dürfen Sie nicht verschweigen.

4.060 Kinder sind 2011 in Deutschland von Stiefeltern, Verwandten oder Fremden als eigene angenommen worden – ein Prozent mehr als im Vorjahr. Damit stabilisiert sich die Zahl der Adoptionen, nachdem sie zwischen 1994 und 2009 stetig gesunken war, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. 56 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden 2011 von ihren Stiefeltern adoptiert – auch dieser Anteil nimmt zu. Im Jahr 2009 betrug er nur 52 Prozent.

Von den 4.060 adoptierten Kindern waren 934 Ausländer – auch das der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Von den Auslandsadoptionen erfasst das Statistische Bundesamt aber nur die, von denen deutsche Behörden informiert waren. Legale Adoptionen im Ausland von Kindern, die dann nach Deutschland einreisen, werden nicht erfasst.

Unerfüllter Wunsch nach Kindern

Eine Adoption ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie ist nur zulässig, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. Ein Kind muss mindestens acht Wochen alt sein, bevor es adoptiert werden kann. Die Adoption wird vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen. Das Kind oder sein Vormund muss einwilligen. Ein adoptiertes Kind hat dieselben Rechte wie leibliche Nachkommen.

Beweggrund für eine Adoption ist für viele Paare der unerfüllte Wunsch nach eigenen Kindern. Häufig werden Kinder vom neuen Partner eines Elternteils adoptiert. Seit 2005 ist die Stiefkindadoption auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich. In Deutschland können auch Alleinstehende Kinder adoptieren, Paare werden aber meist bevorzugt.

Ein Mindestalter von 25 Jahren ist Voraussetzung. Ein exaktes Höchstalter ist zwar nicht vorgeschrieben. Adoptiveltern sollten aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugsperson zur Verfügung stehen“. Sie sollten körperlich gesund sein und in einer intakten Familie leben. Das Kind soll zudem in einer finanziell gesicherten Situation aufwachsen

Kind als eigenes annehmen

Ehepaare können ein Kind gemeinsam adoptieren; wenn sie in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kann nur einer das Kind adoptieren. Wichtig ist, wenn nur ein Partner das Kind adoptiert, muss der andere dem zustimmen.

Als Grundsatz gilt, dass Ehepaare leichter ein Kind adoptieren können als Einzelpersonen, und dass die Eingetragene Lebenspartnerschaft ebenfalls bei einer Adoption in Deutschland auf Schwierigkeiten stößt.

Vorschrift ist, dass von den Adoptiveltern ein Partner mindestens 25 Jahre alt und der andere 21 Jahre oder mehr sein muss. Der Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und den Eltern sollte nicht über 40 Jahren liegen, damit das Kind auch biologisch zur Familie passt.

Wenn Sie ein Kind unter zehn Jahren adoptieren wollen, sollte ein Partner nicht oder nur geringfügig beschäftigt sein, damit die Betreuung des Kindes gewährleistet ist. Auch werden die Wohnverhältnisse geprüft, die Fähigkeit ein Kind zu erziehen und ob Sie psychisch stabil sind. Eine Adoption ist in Deutschland nur möglich, wenn Sie nach den üblichen Maßstäben gute Eltern sein werden.

Selbstverständlich dürfen Sie keine Vorstrafen, insbesondere wegen Körperverletzung oder Sexualdelikten, haben und müssen gesund sein. Besonderen Wert legen die Jugendämter auf geistige Gesundheit, sprich: keine Suchtprobleme.

Die Adoption in Deutschland dient dem Kindeswohl

Früher oder in anderen Ländern diente die Adoption dazu, Erbfolgen zu sichern und kinderlosen Eltern zu einer Familie zu verhelfen. Die heutige Auffassung der Adoption in Deutschland orientiert sich an der guten Versorgung von Kindern. Aus diesem Grund liegt die Vermittlung von Adoptionen in der Hand der Jugendämter.

§ 2 Adoptionsvermittlungsgesetz regelt eindeutig, dass die Aufgabe der Adoptionsvermittlung in der Hand der Jugendämter liegt. Es werden geeignete Adoptiveltern für Kinder gesucht, nicht umgekehrt. Das Verfahren ist in § 7 AdVermiG genau festgelegt.

Wenn Sie nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen sind, ein Kind zu adoptieren, wenden Sie sich an das Jugendamt, das für Sie vor Ort zuständig ist. Dort hilft man Ihnen weiter und ohne das Jugendamt können Sie ohnehin kein Kind legal adoptieren. Auch eine sogenannte Privatadoption im Ausland muss vom hiesigen Jugendamt genehmigt werden.

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