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Schimmel in der Mietswohnung – Die erste Maßnahme

Feuchtigkeitsschäden gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Schimmelbildung führt oft zum Streit zwischen Mietern und Vermietern. Der erste Schritt in solchen Fällen ist eine Mängelanzeige.

Wenn Feuchtigkeitsschäden und Schimmel in der Wohnung auftreten, müssen die Mieter dies umgehend dem Vermieter melden. Diese Mängelanzeige ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung aller weiteren Rechte wie etwa Mängelbeseitigung, Mietminderung, außerordentliche Kündigung oder weiter gehende Schadensersatzansprüche. Mietrechtlich betrachtet, ist Schimmel in der Wohnung ein Mangel und kann zur Minderung der Miete oder auch zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Wann eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze vorliegt, richtet sich nach objektiven Maßstäben und ist nicht allgemein zu beantworten, sondern eine Frage des Einzelfalls. Allein die Möglichkeit, dass sich aufgrund einer Schimmelpilzbildung Sporen in der Raumluft befinden, reicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht aus.

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