Mit vielen Ländern bestehen so genannte Sozialversicherungsabkommen, zum Beispiel mit Kanada.
Diese Abkommen beinhalten, dass die für die Rente wichtigen Zeiten, die Sie in Deutschland oder im Ausland zurückgelegt haben, gegenseitig berücksichtigt werden. Hierdurch können in beiden Ländern Rentenansprüche erworben, aufrechterhalten oder auch erhöht werden.