Ist das „Schummeln im Quadrat“, wenn in ihrem Vertrag nicht die korrekte Quadratmeterangabe steht?
Nein, wenn die Fläche Ihrer Wohnung kleiner ist, als im Vertrag angegeben, dürfen Sie nicht einfach die Miete mindern. Die Quadratmeterangabe ist nämlich nur eine grobe Objektbeschreibung, keine konkrete Zusicherung. Ist die Wohnung druch die „fehlende“ Fläche im Nutzwert kaum eingeschränkt, bleibt alles beim Alten. Reelle Chancen, günstiger wegzukommen haben Sie nur, wenn die Differenz zwischen angegebener und tatsächlicher Größe mehr als 10 Prozent beträgt.
Bei Mieterhöhungen im Laufe des Mietverhältnisses und bei der Nebenkostenabrechnung ist von der tatsächlichen Quadratmeterzahl auszugehen.