Unschuldiger Reflex: Lebensrettende Reaktionen gibt es nicht nur bei Katzen, die aus größerer Höhe sicher auf Ihren Beinen landen, sondern auch bei uns.
Dass es im Straßenverkehr dabei auch gerecht zugeht, dafür sorgt dieses Urteil: Ein Autofahrer, der durch einen anderen zum reflexartigen Ausweichen gezwungen wird, kann nicht für einen daraus resultierenden Unfall haftbar gemacht werden.
Das relexartige Ausweichen wurde zwar als Fehler, aber als unvermeidbarer angesehen. Reflexhandlungen „liegen in der menschlichen Natur und können auch dem denkbar besten Fahrer nicht zum Vorwurf gemacht werden.“
Zur Schadensregulierung muss man sich an den Auslöser der Reflexhandlung wenden.
AG Frankfurt/Main, Az: 30 C 1067/07-24