Skip to content

Räumpflicht besteht auch im Herbst

Wenn es auf das Jahresende zugeht, reden alle von Schnee und Eis. Mindestens genauso gefährlich sind aber auch die Herbstblätter auf Straßen und Wegen. 

Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass das Laubfegen ebenso wichtig ist wie das Schneeräumen. Denn Glätte macht den Fußgängern in beiden Fällen zu schaffen. Und bei Versicherungsfragen gibt es die gleichen Antworten: Für das Schneeräumen sowie das Laubfegen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Hat dieser sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten meist auf seine Mieter. Dabei gilt, stürzt jemand auf nicht geräumten Wegen, sind Mieter oder Vermieter haftbar, wobei eine Haftpflichtversicherung hier einspringen kann.

Mietern ist deshalb eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Hauseigentümer, die vermieten, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den ist meist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Dieser Versicherungsschutz hat einen sehr hilfreichen Vorzug. Denn lehnt die Gesellschaft die Zahlung von Schadensersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn nicht besteht. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wird der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht abwehren.

Tags:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.