Schlaganfall oder ein anderer Schicksalsschlag: Das Leben für Familien kann sich von einem Tag auf den anderen ändern.
Wer berufstätig ist und akut die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann sich zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen – ohne dabei Gehalt einzubüßen. Das neue Pflegeunterstützungsgeld wird mit etwa 90 Prozent des Nettolohns von der Pflegeversicherung bezahlt.
Angehörigen stehen finanzielle Hilfen zu, wenn sie eine Auszeit brauchen (Verhinderungspflege) oder Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt vollstationär gepflegt werden müssen (Kurzzeitpflege). Hier gibt es seit 1. Januar 2015 mehr Geld.
Ebenfalls finanzielle Unterstützung gibt es seit Januar für Umbauten wie Rollstuhlrampen oder die Verbreiterung von Türen: statt bis zu 2.557 Euro gibt es bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. vom Staat.
Arbeitnehmer können bis zu zwei Jahre im Job kürzertreten: Es gibt einen Rechtsanspruch auf sechs Monate unbezahlte Pflegezeit, also auf eine komplette Auszeit sowie auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden.