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Neue Wohnung zunächst auf Schimmelpilz prüfen

So manche Traumwohnung entpuppt sich kurz nach dem Einzug als Schimmelpilz-Butze. Die schwarzen Flecken an den Wänden waren von den schweren Möbeln des Vormieters verdeckt, graue Ränder an den Fenstern hinter dichten Gardinen verschwunden.

Schimmel sollte zügig entfernt werden.

Schimmel sollte zügig entfernt werden.

Damit sich ein Umzug nicht als gesundheitsschädlicher Reinfall entpuppt, sollte man schon bei der Besichtigung ganz genau hinschauen. Bei der Besichtigung einer frisch renovierten Wohnung ist es für einen Laien schwer zu erkennen, ob die Wohnung schimmelbelastet ist oder nicht.

Ist man in einem unrenovierten Altbau von vornherein auf der Hut, täuscht eine auf den ersten Blick gut aussehende Wohnung oft über den eigentlichen Zustand hinweg. Unser Tipp beim ersten Besuch einer neuen Wohnung: immer der Nase nach.

Modrig-muffiger Geruch ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass Schimmelpilzbefall vorliege. Darüber hinaus sollten sämtliche Alarmglocken schrillen, wenn an den Wänden eindeutig schwarze oder graue Stellen zu sehen seien.

Um offensichtliche Zeichen nicht zu übersehen, sei es ratsam, sich auch die Ecken der Wohnung etwas genauer anzuschauen. Besonders jene Wände, die gleichzeitig Außenmauern sind. Selbst wenn man solche Stellen entdeckt, muss man nicht unbedingt auf die Wohnung verzichten.

Zunächst gilt es zu klären, ob bauliche Mängel Grund für den Schimmelpilzbefall sind, oder schlicht ein schlechtes Heiz- und Lüftverfahren des Vormieters. Darum sollte man seine Beobachtungen als erstes mit dem Vermieter besprechen.

Bemerkt man den Schimmelpilz erst nach dem Einzug, wird die Sache schwieriger. Die Frage ist immer, wer Schuld am Schimmelpilz ist. Relativ einfach ist die Sachlage, wenn man gerade erst eingezogen ist. Denn: Innerhalb kurzer Zeit wird sich in einer Wohnung kein Schimmelpilz bilden. Selbst wenn man verkehrt lüftet oder heizt.

Da Schimmelpilz kein Schönheitsfehler, sondern eine Gesundheitsgefährdung ist, muss der Vermieter dagegen vorgehen. Handelt es sich um bauliche Mängel, kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen.

Um nicht selbst zum Verursacher von Schimmelpilz zu werden, sollte man sein Heiz- und Lüftverhalten überdenken.

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