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Mit dem eigenen Schrebergarten starten: Was Sie beachten müssen

Die Grundidee ist auf die ab 1830 in England gegründeten Armengärten und einen Einfall des Leipziger Arztes Daniel Schreber (1808—1861) zurückzuführen.

Ihn sorgten die Arbeiterkinder, die schlecht ernährt in engen Mietskasernen aufwuchsen und oft an Rachitis litten. Er gründete den ersten Turnverein in Leipzig. Erst 1864, drei Jahre nach seinem Tod, entstand dort eine Kinderspielwiese mit Nutzgarten: der erste Schrebergarten. Andere Städte, in denen Wohnungsnot, Kinderarbeit, 14-Stunden-Tage bei schlechter Ernährung um sich griffen, folgten dem Beispiel. Sie boten preiswertes Pachtland zur Erholung und zum Obst- und Gemüseanbau an. Organisation und Verwaltung übernahmen Vereine. In Kriegszeiten sicherten Kleingärten mancher Großfamilie das Überleben.

Der Wandel zum Freizeittreff erfolgt dann in der DDR, wo die „Datsche“ ein Stück Freiheit und Urlaubsersatz war. Dort gibt es 2,6 Millionen Wochenendgrundstücke. Bis heute leben die meisten der rund 4 Millionen Kleingärtner in den neuen Bundesländern. Weitere Hochburgen sind Berlin, Hamburg, Hannover und Frankfurt.

Zunehmend pachten Migranten und junge Leute eine Laube und bringen frischen Wind in Vereinsmeierei und Gartenzwergidylle. Für die neue Generation ist der Schrebergarten eine Alternative zum Eigenheim: preiswerte, stadtnahe Oase auf Zeit, gefahrloser Kinderspielplatz und Anbaufläche für biologische Nahrung.

So bewirtschaften Sie einen Kleingarten

Die Kosten für einen Schrebergarten betragen zehn bis 40 Cent Pacht pro Quadratmeter, also 100 bis 800 Euro im Jahr inklusive Strom, Versicherungen und Mitgliedsbeiträgen. Bevor man eine Parzelle beantragt, muss man einem der 15.000 Kleingartenvereine beitreten. Die Nachfrage ist da: Nur 3.500 Gärten wechseln im Jahr den Besitzer. Wer bereit ist, eine hohe Ablösesumme bis zu 8.000 Euro zu zahlen, hat bessere Chancen.

Die Pflichten wie die Einhaltung von Ruhezeiten sind im Bundeskleingartengesetz geregelt. Dort steht auch, dass Satellitenschüsseln und Festnetzanschlüsse untersagt sind und mindestens ein Drittel der Gartenfläche zum Obst- und Gemüseanbau verwendet werden muss.

Jedes Mitglied hat außerdem eine in der Gartenordnung festgelegte Anzahl gemeinnütziger Stunden zu verrichten.

Wichtig: Niemals eine Veränderung ohne Baugenehmigung durch den Vorstand durchführen!

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