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Mietrecht: Wenn Besuch länger bleibt

Wenn Gäste länger bleiben möchten, kann es Ärger mit der Vermieter geben.

Dem Mieter darf Besuch nicht untersagt werden, auch nicht per Mietvertrag. Die Wohnung ist Privatsphäre.

Jeder Besuch ist erlaubt – egal, ob man verwandt oder befreundet ist. Auch das Geschlecht und der Anlass des Besuchs geht den Vermieter nichts an. Der Gast darf jedoch den Hausfrieden nicht stören und die Wohnung nicht vertragswidrig nutzen, z.B. um einen Gewerberaum daraus zu machen. Für mögliche Schäden muss der Mieter aufkommen.

Bis zu 8 Wochen werden als Besuchszeit in der Rechtsprechung akzeptiert. Wer länger Gäste beherbergt, muss den Vermieter um Erlaubnis fragen.

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