Nach einem mehrjährigen Verbot ist Lottospielen im Internet wieder erlaubt. Doch neben dem Deutschen Lotto- und Totoblock tummeln sich auch undurchsichtige Anbieter im Netz.
Seit dem 1. Juli 2012 dürfen die Deutschen wieder ihre Lottoscheine online abgeben. Der Spieler erhält auf den offiziellen und serösen Webseiten direkt nach der Bezahlung (z.B. per Paypal) eine Bestätigung für seinen Spielschein, die er ausdrucken kann, sowie eine E-Mail.
Bei den Anbietern ist zu unterscheiden zwischen
Online-Annahmestellen
und
Wettbüros für Lotto.
Online-Annahmestellen haben einen Vertrag mit der staatlichen Lotterieeinnahme abgeschlossen. Zu erkennen sind sie daran, dass im Impressum eine Aufsichtsbehörde für die Lotto-Vermittlung genannt ist, zum Beispiel das zuständige Wirtschaftsministerium. Nur so ist die staatliche Garantie für die Auszahlung im Falle eines Gewinnes sichergestellt.
Fehlt die Aufsichtsbehörde, werden online erworbene Spielscheine nicht an den staatlichen Lotto- und Totoblock weitergeleitet. Prüfen Sie im Impressum der jeweiligen Website, mit welcher Gesellschaft Sie einen Vertrag abschließen. Zumeist sind es britische Gesellschaften. Fehlt das Impressum gänzlich, sollten Sie über diese Website kein Geschäft abschließen.
Spielanbieter wie Tipp24 und Jaxx sind eine Art Wettbüro. Sie schließen mit ihnen eine Wette auf den Ausgang der Lotterie ab. Der Gewinn wird aus dem Kapital der Firma ausgezahlt, es gibt staatliche Garantie hierfür. Die Anbieter schließen für den Fall einer hohen Gewinnsumme Versicherungen ab, die dann den Betrag auszahlen. Die Firma Tipp24 hat nach Medienberichten bereits einen Höchstgewinn von 31,7 Millionen Euro an den Gewinner ausgezahlt.
Seriöse Anbieter prüfen die Volljährigkeit des Spielers. Ihre Bearbeitungsgebühren liegen zwischen 0,25 und 0,60 Euro.
Etliche ausländische Glücksspiel-Unternehmen locken mit unbegrenzten Abgabe-Zeiten und hohen Gewinnchancen, aber auch überhöhten Bearbeitungsgebühren.
Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag ist seit dem 1. Juli 2012 im Kraft. In ihm legen die Bundesländer Rahmenbedingungen für Glücksspiele fest. Schleswig-Holstein ist als einziges Bundesland jedoch nicht bei der Regelung dabei.
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