In Deutschland gibt es zwei Arzneimittel zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft. Bei beiden wird eine einzige Tablette möglichst rasch nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen. Nicht verwechselt werden dürfen sie mit der so genannten Abtreibungspille, die zum Abbruch einer bereits bestehenden Schwangerschaft angewendet werden kann.
Die „Pille danach“ verhindert beziehungsweise verschiebt den Eisprung. Sie kann aber nur dann wirken, wenn dieser noch nicht stattgefunden hat. Doch der Zeitpunkt lässt sich – selbst bei regelmäßigem Menstruationszyklus – nicht hundertprozentig genau festlegen.
Theoretisch liegt er zwischen dem 10. und 17. Zyklustag, wobei Tag 1 derjenige ist, an dem die Blutung beginnt. Doch ein Eisprung kann auch einmal „außer der Reihe“ stattfinden. Deshalb ist es wichtig, die „Pille danach“ so schnell wie möglich nach der Verhütungspanne einzunehmen.
In den Beipackzetteln der beiden Arzneimittel, die derzeit erhältlich sind, steht, dass diese bis zu 72 Stunden (Mittel mit dem Wirkstoff Levonorgestrel) beziehungsweise bis zu 5 Tage (120 Stunden, Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristal) nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden können. Doch diese Angaben sollten nicht dazu verleiten, sich Zeit zu lassen. Experten sprechen vom „Wettrennen gegen den Eisprung“, der praktisch unerwartet jederzeit stattfinden kann. Je länger die Frau nach dem ungeschützten Verkehr mit der Einnahme wartet, umso höher ist die Versager-Quote der „Pille danach“.
Beide Arzneimittel sind zur Zeit rezeptpflichtig, sodass vor der Anwendung der Frauenarzt aufgesucht und anschließend das Rezept in die Apotheke eingelöst werden muss.
Solange der „Notfall“ an einem Wochentag eintritt, hält sich der Aufwand meistens in Grenzen. Doch an einem Wochenende oder Feiertag vergeht unter Umständen viel Zeit, bis frau sich das Rezept besorgt hat, zur Notdienst-Apotheke gefahren ist und dann endlich die Tablette einnehmen kann.
Viel Zeit könnte frau sparen, wenn es die „Pille danach“ ohne Rezept gäbe. Für die Tablette mit den Wirkstoff Levonorgestrel ist das in 79 Ländern der Welt, darunter 28 in Europa, bereits der Fall. Nur in Deutschland Polen, Italien, Sardinien, Monaco und Bulgarien braucht man ein Rezept.
Eine Gesetzesänderung wäre kurzfristig möglich; doch seit rund zehn Jahren gibt es ein regelrechtes Tauziehen zwischen Gegnern und Befürwortern der rezeptfreien Abgabe. Für den Verbleib in der Rezeptpflicht machen sich vor allem die Frauenärzteverbände stark. Sie meinen, dass Frauen auf den Arztbesuch aus Sicherheitsgründen nicht verzichten sollten. So gäbe es Frauen, die die Pille nicht einnehmen dürfen: wenn sie eine Lebererkrankung haben oder bereits eine Schwangerschaft eingetreten ist. Das könne nur der Arzt feststellen.