In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht, die garantieren soll, dass jeder Mensch nach seinem Ableben eine ordnungsgemäßeBeisetzung erfährt. Unabhängig davon, wie viel Besitz er zu seinen Lebzeiten angehäuft hat.
Sollte nicht genug Geld da sein, übernimmt im Zweifel das Sozialamt die Kosten. Zuständig für die Festlegungen, wer wieviel bekommt, sind die Landkreise. Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern zahlen zum Beispiel für Erdbestattungen durchschnittlich 1.560 Euro, bei Feuer- oder See-Bestattungen 1.270 Euro. In Einzelfällen wird auch anders entschieden.
Bevor das Amt einspringt, findet zwingend eine Prüfung der Hinterbliebenen statt, ob sie die Kosten übernehmen können. Ein Vorgang, der sich im schlechtesten Fall bis zu zwei Jahre hinziehen kann. Manchmal bleiben Bestatter auf den Kosten sitzen.