Sie könnten mit 63 Jahren und sechs Monaten eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie bis dahin mindestens 45 Jahre versichert waren. Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt. Ausnahme: Die Arbeitslosigkeit ist die Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.