Der Impfpass muss bei Ihrem Impf-Arzt, in der Regel beim Hausarzt, in Kopie gespeichert sein. Wenn die Abschrift auch nicht auffindbar ist, können Sie anhand von Blutwerten, den Antikörpern, testen, gegen welche Infektionen Sie Abwehrstoffe haben.
Das ist jedoch teuer und wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich gegen die gefährlichsten Infektionskrankheiten erneut impfen zu lassen. Als Erwachsener sollten Sie den Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie ohnehin alle zehn Jahre auffrischen lassen.
Ein Dreifachimpfstoff (zusätzlich gegen Keuchhusten) ist für Sie selbst nicht nötig, schützt aber Kleinkinder in Ihrer Umgebung.
Eine Auffrischung gegen Masern ist nur in einer speziellen Situation nötig. Diese Sonderfälle sollten Sie mit dem Arzt besprechen. Das gilt auch für Reiseimpfungen (Hepatitis A und B) und die Gebärmutterhalskrebs-Impfung von Mädchen.