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Grillen auf dem Balkon

Wenn im Mietvertrag Grillen ausdrücklich verboten ist, müssen sich Mieter daran halten – sonst riskieren sie eine Abmahnung
oder Kündigung.

Doch auch ohne ausdrückliches Verbot im Vertrag, müssen Mieter unter Umständen darauf verzichten – etwa wenn der Qualm in die Nachbarwohnung zieht. „Der Geruch und Rauchwolken können die Nachbarn stören“, erklärt Rastätter. Ausnahme: Man lebt ganz oben und hat eine Dachterrasse. Denn wenn der Dunst nach oben abzieht, wird keiner beeinträchtigt – somit kann sich auch keiner beschweren.

Feiern auf dem Balkon der Mietwohnung

Partys auf dem Balkon oder der Terrasse sind im Sommer beliebt. Mieter sollten aber die Ruhezeiten einhalten – also ab 22 Uhr entweder in die Wohnung gehen oder Gespräche nur noch auf Zimmerlautstärke führen, rät Rastätter. Wie so oft gilt auch hier: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. „Mieter sollten sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten“, rät Rastätter. „Oft hilft auch ein offenes Gespräch mit den Nachbarn“, sagt der Jurist. So könne man viel Ärger vermeiden.

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