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So melden Sie Ihr Neugeborenes beim Amt an

Das Anmelden des Neugeborenen gehört zu den ersten Pflichten der frischgebackenen Eltern. Sie sollten dies innerhalb von einer Woche nach der Geburt des Kindes vornehmen. 

Bekommen Sie Ihr Neugeborenes im Krankenhaus, kann dort in der Regel auch schon das Anmelden des Kindes beim Standesamt erfolgen. Packen Sie also rechtzeitig alle benötigten Dokumente in die Klinik-Tasche.

Sind Sie als Eltern miteinander verheiratet, benötigen Sie Ihre jeweiligen Geburtsurkunden sowie die Eheurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Ihre Personalausweise.

Sind Sie nicht miteinander verheiratet, müssen Sie ebenfalls Ihre Geburtsurkunden sowie die im günstigsten Falle bereits vorliegende Vaterschaftsanerkennungserklärung und die Sorgeerklärungen vorlegen, damit Sie Ihr Neugeborenes anmelden können.

Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich durch denjenigen, der die Bescheinigung über die Geburt beim Standesamt vorlegt. So kann Ihre Hebamme beispielsweise auch Ihr Baby anmelden. Der Überbringer benötigt dann dementsprechend die Bescheinigung der Hebamme sowie einen Personalausweis, um sich auszuweisen.

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