Wenn Eltern mit ihren Schulkindern ohne Genehmigung früher in die Ferien reisen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. An den deutschen Flughäfen kann es zu Kontrollen kommen.
„Wenn volljährige Schulpflichtige vorsätzlich nicht am Unterricht teilnehmen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder den Unterricht besuchen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden“. So heißt es zum Beispiel im bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen.
Die deutschen Behörden geben an, nicht gezielt nach „Schulschwänzern“ zu suchen, jedoch kommt es vereinzelt vor, dass bei Pass-Kontrollen Bundespolizisten aufmerksam werden. Dann ist es ihre Ermessenssache, dies den zuständigen Landkreisen zu melden.
Ins Visier geraten können also vorwiegend Fernreisende, wenn es in Nicht-Schengen-Staaten geht. Festgehalten wurden ertappte Familien noch nie, dafür gäbe es auch keine Rechtsgrundlagen.
Für die Eltern ist es eine Abwägungssache. Früher und womöglich günstiger Urlaub – und ein Bußgeld zwischen fünf und 100 Euro. Dazu kommt Ärger mit der Schulleitung sowie der jeweiligen Schulbehörde.