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Fehler vermeiden: Die Krankmeldung im Urlaub

Krankheit und Urlaub schließen sich aus. Das heißt: Wer sich eine Grippe eingefangen oder etwas gebrochen hat, muss sich beim Arbeitgeber krank melden. So vermeiden Sie Fehler.

Wer sich aus dem Urlaub nicht krank meldet, vergibt freie Tage, die rechtlich zustehen.

1. Sofort krankmelden
Der Arbeitgeber hat laut Gesetz sofort von der Krankheit eines Mitarbeiters zu erfahren – einschließlich der Angabe, wie lange die Krankheit voraussichtlich anhalten wird. Also: Unbedingt innerhalb der ersten drei Tage melden.

2. E-Mail genügt
Wie eine Krankmeldung aussehen sollte, das schreibt das Gesetz nicht vor. Es reicht also theoretisch ein Fax oder eine E-Mail. Wichtig: Die Nachricht muss garantiert beim Arbeitgeber ankommen.

3. Ausländisches Attest
Wer im Ausland Urlaub macht und krank wird, braucht in diesem Fall ein ausländisches Attest. Dieses muss die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Allerdings: Wer durch Krankheit die freien Tagen gutgeschrieben bekommt, darf die nicht einfach an den Urlaub anhängen.

4. Die Art der Krankheit ist privat
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, unter welcher Krankheit man leidet. Die Diagnose unterliegt dem Datenschutz und darf auch nicht vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt werden.

5. Krankentagegeld erst nach sechs Wochen
Wer länger ausfällt, erhält sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Erst dann gibt es Krankentagegeld, das innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen gezahlt wird. Alles was an Krankheit darüber hinausgeht, muss von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder II abgedeckt werden.

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