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Fahrrad geklaut? So reagieren Sie richtig

Stellt man einen Fahrrad-Diebstahl fest, muss man sich gut überlegen, wie weiterhin vorzugehen ist. Schließlich sollte man jede noch so kleine Chance darauf, das Fahrrad zurückzubekommen nutzen. Unumgänglich ist es, den Diebstahl bei der Polizei melden. 

Aktivieren Sie auch Ihr Umfeld, Ihre Nachbarschaft – vielleicht hat jemand etwas gesehen (Zettel an Bäumen aufhängen z.B.).

Die Erfolgsquote, nach der geklaute Fahrräder wieder aufgefunden werden, ist allerdings relativ gering. Dennoch sollten Sie den Gang auf die Dienststelle in keinem Fall scheuen.

Schildern Sie den Beamten präzise, wo Ihr Fahrrad stand und auch ob Sie es abgesperrt hatten. Versuchen Sie sich zu erinnern, ob Ihnen noch weitere Aspekte einfallen, die für die Bearbeitung des Falls relevant sein könnten.

Die Aussichten, dass Sie Ihr Fahrrad einmal wiedersehen werden, steigen, wenn Sie relevante Informationen über Ihr Zweirad angeben können. Ideal wäre es zum Beispiel, wenn Sie die Rahmennummer zur Hand hätten. Ideal wäre ein Foto.

Wenn Ihr Fahrrad mit einem Schloss gesichert und von Ihrem Privatgrundstück entwendet wurde, kann es sein, dass die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Setzt Sie sich daher mit Ihrer Versicherung in Verbindung und fragen Sie dort nach.

Oftmals lassen die Täter das Rad irgendwo achtlos stehen, wenn Sie es nicht mehr weiter brauchen. Daher kann es sich lohnen, im Fundbüro nachzufragen.

Zahlt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist ein Fahrrad, das in der Wohnung, im Keller, in der Garage oder im verschlossenen Fahrradraum steht, als beweglicher Besitz in der Hausratversicherung eingeschlossen. Wird es bei einem Einbruch beschädigt oder geklaut, ist der Schaden gedeckt.

Meistens wird das Fahrrad allerdings nicht aus der Wohnung geklaut, sondern von der Straße. Nur bei wenigen Anbietern ist diese Art von Diebstahl in der Hausratversicherung enthalten. Oft muss die Police mit einer Fahrradversicherung ergänzt werden.

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