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Elternunterhalt reduzieren – Wissenswertes

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Laut Bürgerlichem Gesetzbuch können Verwandte in gerader Linie unterhaltspflichtig sein. Die Hürden hat der Bundesgerichtshof (BGH) hoch angesetzt: Auch wenn über Jahre kein Kontakt zu den Eltern bestand, diese ihr Kind sogar enterbt hatten, besteht eine Unterhaltspflicht. So drücken Sie den Elternunterhalt.

Dieser Unterhalt, zumeist geht es um die Erstattung der Pflege- und Unterbringungskosten, wird in der Praxis nicht von den Eltern, sondern vom Staat eingefordert. Rchtsanwalt Michael Klatt beschreibt es auf Focus Online so: „Es ist belastend und bedrückend, wenn plötzlich der Staat – diese große anonyme Masse –  gegen mich als unterhaltspflichtiges Kind vorgeht.“ Wenn diese formellen Schreiben kommen, um zu prüfen, ob jemand zahlungsfähig ist, sei dies eine unwahrscheinliche Drucksituation.

Deshalb rät der Experte:

Die Darlehensraten für eine Immobilie sind in vollem Umfang absetzbar. Solange Ihre Eltern leben, sollten Sie Schulden haben, damit das Einkommen möglichst gering bleibt. Lassen Sie sich nicht Ihre Lebensversicherung auszahlen, um die Schulden für das Eigenheim zu begleichen. Legen Sie das Geld besser an. Je nach Region sind mindestens 75.000 bis 100.000 Euro Vermögen geschützt – aus Gründen der Altersvorsorge.

Auch die selbst bewohnte Immobilie gehört zum Schonvermögen. Eine Zweit-Immobilie, die noch finanziert ist, ist ebenfalls geschützt. Nur Mieteinnahmen würden angerechnet. Ist die Zweit-Immobilie allerdings belastungsfrei und gibt es gleichzeitig noch Vermögen, kann das Amt darauf zugreifen.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Gerichte auch die Position der Kinder und Schwiegerkinder gestärkt: Die Selbstbehalte wurden hochgesetzt. Es gibt mehr Belastungen, die abgezogen werden können. Kinder dürfen neben der gesetzlichen Rente eine angemessene Altersvorsorge betreiben.

Pflegekosten der Eltern übernehmen

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