Immer mehr Paare ohne Trauschein realisieren gemeinsam ihren Traum vom den eigenen vier Wänden. Dennoch Achtung: in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften gelten andere rechtliche Regeln gelten als in der Ehe. Gerade bei Immobilien- und Grundbesitz.

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Bei Trennung und Tod eines Lebenspartners kommt es immer wieder zu Problemen. Experten raten dazu, bereits vor dem gemeinsamen Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie die rechtliche und finanzielle Absicherung schriftlich zu klären.
Partnerschaftsvertrag
So regelt zum Beispiel ein Partnerschaftsvertrag, wer beim Scheitern der Beziehung nachträglich am Eigentum beteiligt werde oder in welcher Form er sein Geld zurückbekommt. Aspekte des Wohnrechts oder der Schuldentilgung können hier ebenfalls festgelegt werden.
Ein Partnerschaftsvertrag erlaubt individuelle Lösungen. Eine gütliche Vorab-Regelung kann zum Beispiel den gemeinsamen Verkauf des Hauses vorsehen, um mit dem Erlös das Darlehen abzulösen.
Denkbar wäre auch, dass ein Partner gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung wohnen bleibt. Das hat Vorteile für beide: Der eine behält das Dach über dem Kopf, der andere die Immobilie, der Kredit wird mit der monatlich fälligen Entschädigung getilgt. Als Maßstab für deren Höhe gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.
Paare können sich auch darauf einigen, dass ein Partner den anderen auszahlt. Die Konditionen für sämtliche Optionen werden im Partnerschaftsvertrag festgezurrt. In dem Schriftstück kann zudem der Eigenkapitalanteil festgehalten werden. Das spielt unter anderem eine Rolle, wenn jemand statt Geld Muskelhypothek ins Hausprojekt einbrachte. Die Eigenleistungen sollten sorgfältig dokumentiert sein. Das setzt voraus, die Liste hin und wieder zu aktualisieren.
Sehr ratsam ist, den Partnerschaftsvertrag mit Hilfe von Anwalt und Notar aufzusetzen und zu beglaubigen. Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert beziehungsweise dem Preis der Immobilie.
GbR gründen für eigene Immobilie
Paare ohne Trauschein haben auch die Möglichkeit, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Im GbR-Vertrag lässt sich beispielsweise regeln, wie mit ungleichen Finanzierungsanteilen im Fall der Trennung, einer späteren Heirat oder des Todes eines Partners verfahren werden soll.