Ob man im Schrebergarten übernachten und feiern darf, hängt ganz vom Verein ab, zu dem der Garten gehört.
Am besten hört man sich vor Ort um, wie es von den anderen Gärtnern gemacht wird. Meist sind Dinge wie Übernachtungen und Ruhezeiten in der Satzung genau geregelt, in der Realität heißt es aber auch: Wo kein Kläger, da kein Richter (oder Vereinsvorstand).