Wenn es sich um dauerhafte und schwer wieder rückgängig zu machende Veränderungen wie Mauerdurchbrüche oder Fliesen handelt, braucht man die Genehmigung des Vermieters.
Auch mit Erlaubnis kann der Mieter verpflichtet sein, die Umbauten auf eigene Kosten beim Auszug wieder zu entfernen.
Bauliche Maßnahmen an einer Mietwohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ausdrücklich hin. Das gilt unter Umständen auch für Markisen. Sie dürfen nicht einfach fest angebaut werden, denn dadurch wird die Fassade beschädigt und das optische Erscheinungsbild verändert.