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Darf ich eine Markise anbringen?

Wenn Sie sich vor den Blicken der Nachbarn oder vor der Sonne schützen wollen, brauchen Sie dazu fast immer die Erlaubnis des Vermieters.

Ein Sichtschutz, der sich harmonisch an die Farbe der Außenfassade anpasst und nicht über das Geländer hinausragt, ist generell erlaubt.

Eine Markise darf hingegen nicht ohne Erlaubnis des Vermieters angebracht werden, denn es handelt sich um eine bauliche Veränderung des Wohnraums.

Vermieter muss zustimmen

Ist die Sonneneinstrahlung jedoch sehr stark, darf der Vermieter dem Einbau nicht willkürlich ohne triftigen und fachlichen Grund widersprechen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13). Der Mieter kann dann einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung haben, wenn sein Interesse an einer Markise höher wiegt als das des Vermieters diese nicht zu montieren.

Für das Aufstellen von Sonnenschirmen auf dem Balkon muss keine Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Dies kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden, so lange dafür nicht durch Bohrlöcher oder ähnliches in die Substanz des Hauses eingegriffen wird.

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