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Damit die Ehe nicht zum Kurztrip wird – Regelungen zu Haushaltsfragen ratsam

Sebastian ist es leid, dass seine Frau Caroline an keiner teuren Boutique vorbeikommt und jedem „modischen Schnickschnack“ erliegt, wie er das nennt. Caroline findet, dass Sebastian zu viel Geld ins Auto steckt und in teure Technik. Immer ist das gemeinsame Konto leer, und immer ist der andere Schuld. Und so ging die große Liebe dahin – im ewigen Streit ums Geld.

Es ist, als nahm die Trennung ihren Lauf ab dem Tag, als beide ihre Konten zusammenlegten.Beim Geld hört bekanntlich jede Freundschaft auf und so manche Ehe scheitert daran. Junge Paare sollten sich daher bereits vor der Hochzeit darüber verständigen, ob sie Geld und Güter in einen Topf werfen oder lieber alles getrennt halten wollen. Von einer Gütergemeinschaft nach der Heirat, wie sie bei der Nachkriegsgeneration noch üblich war, rät Ingeborg Rakete-Dombek, Berliner Fachanwältin für Familienrecht und Notarin ab. „Man sollte darauf achten, dass nicht zu viele gemeinsame Güter da sind.“ Denn dann bleibe Streit ums liebe Geld nicht aus. Um von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen, sei ein Ehevertrag empfehlenswert.Günstig ist es, auch nach der Hochzeit Konten und Ersparnisse getrennt zu halten, meint die Juristin. Macht beispielsweise ein Ehepartner Schulden, kann er wenigstens nicht auf das Konto des anderen zugreifen und der schuldenfreie Partner für das nicht zurückgezahlte Darlehen haftbar gemacht werden. Allerdings machen getrennte Konten Einkäufe der Dinge des täglichen Bedarfs komplizierter. Damit die Partner nicht das Geld für jedes Bier und jedes Stück Butter beim anderen eintreiben müssen, ist nach Auffassung der Anwältin ein gemeinsames Haushaltskonto praktisch.

Darauf zahlt jeder einen Betrag ein, der das Verhältnis der Gehälter widerspiegeln sollte. Verdient beispielsweise der Mann 3000 Euro und die Frau 1500, sollten beide vereinbaren, dass im Verhältnis 2 zu 1 die Kosten getragen werden. Das kann auch für die Ausgaben im gemeinsamen Urlaub gelten.‹‹

Notarielle Vereinbarung

Bringen beide Partner extrem unterschiedliche Vermögen mit in die Ehe, ist eine notarielle Vereinbarung über die Aufteilung im Falle einer Scheidung wichtig, empfiehlt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend und Eheberatung in München. Das gilt beispielsweise, wenn einer ein Haus mit einbringt oder seinem Partner die Ausbildung finanziert. Ist beispielsweise ein Partner jahrelang für das Studium seines oder seiner Angetrauten aufgekommen, hat er ohne schriftliche Vereinbarung bei einer möglichen Trennung keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.Wenn ein Paar sich Kinder wünscht, sollte es möglichst vor der Hochzeit darüber reden, wie viel Geld der Partner erhält, der zu Hause bleibt. „Die Frau hat zwar einen Rechtsanspruch auf Taschengeld in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Gehalts ihres Mannes“, sagt Rakete-Dombek. Damit dürfte sich aber kaum eine Frau zufrieden geben.Eine gute Lösung ist es, wenn der Mann seiner kinderbetreuenden Partnerin die Hälfte seines Gehalts überweist, sagt Christa Brauns-Hermann, Psychologin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Beratung bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung. Schließlich ermögliche sie ihm, dass er überhaupt Geld verdienen kann.Klarheit muss auch über die Aufteilung der Haushaltspflichten herrschen, sagt Brauns-Hermann. Um nervige Diskussionen über Zuständigkeiten zu vermeiden, sei es hilfreich, einen Hausarbeitsplan an die Pinnwand zu heften, wo verankert ist, wer welche Arbeiten erledigt. Nicht nur getrennte Konten, auch getrennte Schlafzimmer könnten so mancher Ehekrise vorbeugen, meint die Expertin. „Der Trend geht heute zum Separieren.“ Fast selbstverständlich sei es, dass jeder im Haushalt seinen eigenen Fernseher hat, warum also nicht auch sein eigenes Zimmer? Die räumliche Trennung solle man aber bloß nicht als Liebesverlust deklarieren. Brauns-Hermann: „Wenn Distanz in einer Beziehung zu groß ist, kann einer der Partner die Krise kriegen und wenn die Nähe zu groß ist, dann auch.“

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