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Angehörige pflegen: Wie Sie Geld vom Arbeitsamt bekommen

Wer Angehörige mit Pflegestufe mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt, kann für wenige Euro Pflichtzeiten in der Arbeitslosenversicherung bekommen.

Mit diesen Pflichtzeiten besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld länger oder nach der Pflege erhält der Antragsteller erstmals Geld von der Arbeitsagentur.

Möglich macht das § 28a des SGB III. Dahinter verbirgt sich das „Versicherungsverhältnis auf Antrag“.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Während man Angehörige pflegt, kann man oft nicht mehr berufstätig sein. Ist man vor der Pflege bereits arbeitslos, ruht während der Pflege das Arbeitslosengeld. Das heißt: Das ALG I läuft nicht nach 24 Monaten aus.

Wer also nach einem Monat Arbeitslosigkeit einen Angehörigen versorgt, kann nach der Pflege (z.B. wenn der Angehörige im Heim lebt), weitere 23 Monate ALG I erhalten. Das ist wichtig, um Zeit bis zur Rente zu überbrücken.

Und mehr: Über einen freiwilligen Monatsbetrag von 7,86 Euro im Westen und 6,72 Euro im Osten (Stand 2012) erwirbt man neue Pflichtzeiten, die wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ermöglichen. Wer zum Beispiel 12 Monate pflegt, hat wieder Anspruch auf sechs Monate ALG I.

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