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Alles rund ums Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige und finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers. Es gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, vertragliche Vereinbarungen können die Leistungen aber absichern.

Meist wird das Urlaubsgeld in Höhe eines halben oder auch vollen Gehaltes gezahlt. Somit ist es steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allen Angestellten muss das Urlaubsgeld ausgehändigt werden, die Höhe der Leistung reduziert sich jedoch nach den geleisteten Stunden.

Wer erhält Urlaubsgeld?

Solange ein Arbeitnehmer im Urlaub ist, erhält er sein ganz normales Einkommen ohne Abzüge weiter. Diese Zahlungen nennen Juristen das „Urlaubsentgelt“, das allerdings nicht zu verwechseln ist mit dem Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zum regulären Gehalt. Es gibt für das Urlaubsgeld keine gesetzliche Regelung. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich jedoch aus Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. Ist die Sonderzahlung in dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag fixiert, so muss der Arbeitgeber zahlen. Manchmal ist die Zahlung auch an eine Vereinbarung gebunden. So können beispielsweise Wartefristen bis zur erstmaligen Zahlung vereinbart sein. Aber auch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis kann für den Erhalt des Urlaubsgeldes notwendig sein.

Wann darf das Urlaubsgeld gestrichen werden?

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten streichen Arbeitgeber meist viele freiwilligen Leistungen. Ist die Sonderzahlung aber im Vertrag schriftlich festgehalten, ist eine Streichung nicht so einfach. Auch ohne schriftlichen Nachweis ist die Streichung nicht immer ganz so leicht für den Arbeitgeber.

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