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Wunschablageort bei Hermes einrichten

Clipboard01Paktetversender wie Hermes bieten ihren Kunden verstärkt an, einen „Wunschort“ festzulegen. Falls der Empfänger nicht zu Hause ist, werden Pakete an nicht einsehbaren Plätzen auf dem Privatgrundstück abgelegt. Die Sendungen liegen also nicht mehr beim Nachbarn oder – und das ist der springende Punkt – der Zusteller muss nicht ein weiteres Mal an der Tür klingeln.

Mit einer so genannten Abstellgenehmigung entfällt nämlich die Verpflichtung für den Fahrer, sich die Paketzustellung schriftlich quittieren zu lassen. Damit geht das Haftungsrisiko auf Sie als Empfänger der Ware über. Die Versicherung des Paketdienstes zahlt also nicht, wenn die Sendung auf Ihrem Grundstück gestohlen wird. Ebenso ist es rechtlich schwierig, Transportschäden zu reklamieren, weil der Zeitpunkt der Beschädigung oft nicht bestimmbar ist.

Sie erteilen Hermes eine Abstellgenehmigung für Ihre Sendungen an einem bestimmten Ablageort auf Ihrem Grundstück, zum Beispiel auf der Terasse oder im Gartenhaus. Dort hinterlegt der Kurierfahrer die Sendungen, wenn Sie nicht da sind. Hermes informiert Sie per Notiz im Briefkasten, dass das Paket dort abgelegt wurde.

Um diese Möglichkeit zu nutzen, können Sie hier das Formular der Abstellgenehmigung herunterladen, ausfüllen und an Hermes schicken (Adresse auf dem Formular). Die Firma schreibt vor, dass erst nach persönlicher Rücksprache mit Ihnen der Auftrag freigeschaltet wird. Damit wird dieser Abstellvertrag (oder Ablagevertrag oder Garagenvertrag) wirksam. Auch die Rückgabe von Paketen ist auf diesem Wege möglich.

Auch der Paket-Versender DHL bietet den Service „Wunschort“ an. Jeder Auftrag gilt nur für einen Paketdienst und kann nur für jede Person, die im Haushalt lebt, einzeln abgeschlossen werden.

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