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Wohnfläche nachmessen und Miete sparen

Wenn die Wohnfläche einer Mietwohnung kleiner ist als im Mietvertrag oder in der Immobilienanzeige angegeben, kann der Mieter eine Rückzahlung verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Bis zu 80 Prozent der Wohnungen sind betroffen, heißt es beim Deutschen Mieterbund. 

Nachmessen lohnt sich also:

* Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel zur Wohnfläche hinzuzurechnen, höchstens jedoch zur Hälfte.

*Die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen werden berücksichtigt, wenn sie eine Höhe von höchstens 1,5 Meter aufweisen und ihre Grundfläche 0,1 m² nicht überschreitet, da sie als Ablagemöglichkeit nutzbar sind.

*Soweit Wintergärten nicht beheizbar sind, können diese lediglich zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Sind diese jedoch beheizbar, können Wintergärten voll zur Wohnfläche hinzugerechnet werden.

*Während in der Vergangenheit Raumteile unter Treppen nicht zur Wohnfläche gerechnet wurden, wenn sie eine Höhe von weniger als 2 Meter betragen hatten, können diese künftig insoweit zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, als diese höher als 1 Meter sind. Doch findet eine Anrechnung bei einer Höhe von 1  bis 2 Meter nur zur Hälfte statt und eine komplette Anrechnung der Flächen erst, wenn sie höher als 2 m sind.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt seit dem 1. Januar 2004.

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