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Vererben, verkaufen oder verschenken?

Die Elterngeneration lebt immer länger. Deshalb sind Fragen rund um die Erbschaft kein Tabu mehr und werden oft zu Lebzeiten geregelt – speziell bei Immobilien.

Eine Möglichkeit ist der Kauf der Immobilie durch die Kinder. Bei einem Kaufvertrag zwischen Eltern und Kindern müsste eine am Verkehrswert orientierte Zahlung als Gegenleistung an die Eltern fließen, die später wieder vererbt werden kann. Grunderwerbssteuer fällt dabei bei Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder) nicht an. Können die Kinder den Geldbetrag nicht aufbringen, bietet sich eine Übertragung in vorweggenommener Erbfolge an. Kinder und Eltern würden einen notariellen Übertragungsvertrag schließen.

Eltern oder Großeltern können sich im Grundbuch das Recht auf lebenslanges Wohnen oder auf Gartennutzung einräumen lassen. Dieser Vorbehalt von Rechten ist dem bisherigen Eigentümer aber nur zum Zeitpunkt der Übertragung möglich. Weitere Rechte, die festgeschrieben werden können, sind: das Recht auf Rückübertragung (z.B. im Falle eines Weiterverkaufs oder einer Beleihung) oder ein Nießbrauchsrecht, mit dem der Verkäufer auch später noch an Mieten oder Pachten verdienen kann.

Aus Gründen der Erbschaftssteuer kann eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn das zu vererbende Vermögen höher ist als der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Eine Schenkung hätte für die Eltern unter Umständen den Nachteil, dass später kein Vermögen vorhanden ist, um möglicherweise erforderliche Pflegekosten abzudecken. Außerdem ist zu bedenken, dass für den Fall, dass das Kind überschuldet ist, Gläubiger Zugriff auf das Wohneigentum hätten.

Wer jemanden enterben möchte, für den ist die Schenkung ein möglicher Weg. Das Erbrecht legt fest, dass zehn Jahre nach einer Schenkung diese bei der Berechnung des Pflichtteils unberücksichtigt bleibt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben trotz größter Bemühungen einen fachlichen juristischen Rat generell nicht ersetzen können.

 

 

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