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Überweisung widerrufen – So handeln Sie richtig

Stellen Sie sich vor: Sie bekommen Ihre Handy-Abrechnung, füllen das Formular beim Online-Banking aus und schicken die Überweisung los. Erst danach stellen Sie fest, dass die Telekom viel zu hohe Gebühren verlangt hat. Jetzt heißt es, schnell zu handeln.

Prinzipiell können Sie Überweisungsaufträge jederzeit widerrufen, und zwar ohne Angabe von Gründen. Erst wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist, wird es kompliziert. Meist hilft dann nur noch eine gerichtliche Forderung. Im Gegensatz dazu kann man Geld, das per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht wurde, innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen.

Doch wer sich beeilt, kann Glück haben: Innerhalb derselben Bank ist das Geld zwar meist schon am nächsten Werktag verbucht. Hat der Empfänger sein Konto aber bei einer anderen Bank, und liegt diese zudem in einem anderen Bundesland, ist das Geld mindestens zwei bis drei Tage unterwegs. Wochenenden und gesetzliche Feiertage verlängern diese „Reisezeit“ zusätzlich.

Der Widerruf muss schriftlich bei Ihrer eigenen Bank vorgelegt werden. Wichtig: Lassen Sie sich von der Bank eine Kopie Ihres Schreibens quittieren.

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