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Sturmschaden – Welche Verantwortung tragen Eigentümer und Mieter?

Herbst und Winter. Das bedeutet Regen und Sturm. Manchmal einfach ungemütlich. Sollten hierbei Schäden entstehen, kommt die Frage auf: Wer haftet eigentlich? 

Wer haftet denn nun?

Immer der Verkehrssicherungspflichtige. Bei Astbruch derjenige, auf dessen Grundstück der Baum steht. Als Betroffener muss ich alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um andere vor Schäden zu schützen.

Wer haftet, wenn Äste einen Schaden anrichten? Bei Anzeichen für eine Gefährdung durch den Baum besteht Handlungsbedarf. Bei Kastanien und Eicheln liegt die Sache anders. So hat das Amtsgericht Heilbronn entschieden, es sei bekannt, dass Kastanienbäume zur Herbstzeit Früchte tragen, die Gegenstände beschädigen oder gar Menschen verletzen könnten.

Da tut ein Ziegel vom Dach aber deutlich mehr weh. Was durch herabfallende Dachziegel beschädigt wird, ist in aller Regel vom Hausbesitzer zu ersetzen. Die Ausnahme: höhere Gewalt. Ein normaler Sturm mit Windstärke 10 oder 11 reicht nicht aus. Es muss schon ein Orkan sein. Indiz dafür, ob der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wurde, kann sein, ob an den Nachbargebäuden ebenfalls Schäden festzustellen sind.

Und wenn ein Straßenbaum fällt, kann es richtig teuer werden. Bei Bäumen auf Gemeindegebiet haftet die Gemeinde, wenn ein durch sie beauftragter Baumkontrolleur hätte erkennen müssen, dass der Baum morsch ist (OLG Rostock vom 70.07.2009, Az. 5 U 334/08).

Wie kann ich als Betroffener meine Rechte durchsetzen? Empfehlenswert ist der Gang zum Anwalt. 

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