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Strafzettel aus dem Ausland – so reagieren Sie richtig

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In einigen EU-Ländern gilt: Der Halter haftet – egal, wer fährt (Foto: PLN)

Strafzettel wegen Verkehrsverstöße kommen nicht mehr nur aus deutschen Amtsstuben: Alle EU-Länder treiben ihre Bußgelder länderübergreifend ein. Doch machtlos ist man dagegen nicht, denn das Verkehrsrecht in Europa ist sehr unterschiedlich.

20 km/h zu schnell – in Skandinavien kann dies schnell zu einem finanziellen Risiko werden: Zwischen 200 und 500 Euro stehen in den Bußgeldkatalogen. Am Steuer mit dem Handy telefonieren kostet in Spanien 200 Euro, in Belgien 100 Euro. Bei Rotlichtverstößen verlangen die Slowaken bis 330 Euro, die Griechen ab 350 Euro (Stand: 2011/ADAC). Und seit September 2011 kommt kein EU-Bürger ungestraft davon, wenn er nach dem Urlaub oder Dienstreise wieder heimkehrt.

Der Europa-Rat hat eine Richtlinie erlassen, nach der Verkehrsdelikte europaweit geahndet werden sollen. Deutschland ist einverstanden: Der Bundestag hatte schon zuvor einer Rahmenverordnung zugestimmt, die das regelte. Die EU-Länder sind aufgefordert, die Daten der Autofahrer untereinander auszutauschen und Bußgelder einzutreiben. Dies betrifft vor allem die vier Verkehrsdelikte mit den meisten Todesfällen in Europa:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Ohne Gurt fahren
  • Missachtung einer roten Ampel

Wobei festzustellen ist: Trunkenheit oder Drogenrausch am Steuer sind im Nachhinein nicht beweisbar und können deshalb nicht geahndet werden. Ebenfalls länderübergreifend verfolgt werden das Mobiltelefonieren während der Fahrt, das Nichttragen eines Helmes und die missbräuchliche Nutzung der Standspur.

Auf Formfehler achten

Art und Höhe der Strafe richten sich nach den Vorschriften des EU-Landes, wo das Vergehen begangen wurde. Dieser Staat erhält die Daten des Kfz-Halters übermittelt. Dieser bekommt nach einigen Wochen oder Monaten per Post einen Anhörungsbogen zugeschickt. Dieser muss auf Deutsch verfasst sein oder es muss eine deutsche Übersetzung beigefügt sein. Zudem muss in verständlicher Form auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass und wie Einspruch eingelegt werden kann.

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Holländischer Bußgeldbescheid (Ausriss) – zum Teil nicht auf Deutsch

Fehlt dies, hat sich die Forderung wegen Formfehlern erledigt. Das Bundesamt für Justiz, das in Deutschland für andere EU-Staaten die Bußgelder eintreibt, darf dann nicht tätig werden. Es lehnt ausländische Forderungen auch ab, wenn der Beschuldigte in einem schriftlichen Verfahren nicht über andere Rechte aufgeklärt wurde. Dies kann z.B. auch den Datenschutz betreffen. Wichtig ist dabei immer, Schriftstücke als Beweise aufzubewahren.

Sollte der Fahrzeughalter der Meinung sein, der Vorwurf trifft nicht zu – trotzdem auf das Schreiben reagieren und (immer auf Deutsch) Widerspruch einlegen. Wenn ein Beschuldigter nicht auf den Strafzettel reagiert, wird das Verfahren nach der in dem Brief genannten Frist abgeschlossen, der Bescheid für rechtskräftig erklärt und das Bundesamt für Justiz um Rechtshilfe gebeten. Dieses prüft den Fall und gibt dem Autofahrer nochmal Frist für einen Widerspruch. Legt er ihn nicht ein, wird die Geldstrafe fällig.

Knöllchen unter der Bagatellgrenze von 70 Euro werden vom Bundesamt nicht eingetrieben, weil sonst der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zur Strafe stünde. Die Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten in den jeweiligen Ländern zählen aber mit hinein, so dass 70 Euro erstaunlich oft erreicht werden.

Gute Chancen bei Knöllchen aus Frankreich und Holland

Da die Straßenverkehrsordnungen in Europa unterschiedlich ist, bleibt zu prüfen, ob der Vorwurf überhaupt aufrecht gehalten werden kann. Z.B. gilt in Bulgarien, Frankreich, Ungarn, in den Niederlanden und eingeschränkt auch in Italien die Halterhaftung. Der Fahrzeugbesitzer haftet auch dann, wenn ein anderer mit dem Auto fährt. Es gibt in diesen Ländern sozusagen eine „Strafe ohne Schuld“. Nach deutschem Verständnis entspricht dies nicht den Prinzipien des auf dem Grundgesetz basierenden Rechtsstaats.

Deutsche Behörden dürfen die Geldstrafe deshalb nicht eintreiben, wenn nicht bewiesen ist, dass der Halter auch als Fahrer den Verstoß begangen hat, etwa durch ein Foto. Der Besitzer sollte dem Bundesamt für Justiz belegen können, dass er zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht in dem jeweiligen Land gewesen ist, z.B. durch Tankquittungen, Arbeitgeberbescheinigungen etc.

Auch wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann: Das Strafmandat bleibt in dem Land häufig bestehen. Bei der nächsten Reise in das Land können die Ordnungsbehörden die Strafe vollstrecken. Das wird dann bei Verkehrskontrollen der Polizei sehr unangenehm bis hin zu Beschlagnahmung des Autos. Trotz Schengen-Reisefreiheit installieren die Niederlande 2012 Kameras an den Grenzübergängen, die in der Lage sind, jedes Auto-Kennzeichen zu erfassen. „Dies ist ein Instrument gegen schwere Kriminalität wie Menschenhandel. Es eignet sich überhaupt nicht, um ausstehende Geldbußen zu kassieren“, sagt ein Sprecher des Den Haager Innenministeriums. Das kann sich ändern. Zu beachten bleibt: Verkehrssachen verjähren in den Ländern zwischen zwei und fünf Jahre.

Strafen aus dem Ausland, die man akzeptiert und bezahlt, haben keinen Einfluss auf die eigene Punkte-Datei in Flensburg. Auch kann der Führerschein in Deutschland nicht eingezogen werden.

Ob am Ende tatsächlich ein Strafzettel aus dem Ausland im Briefkasten liegt, ist offen. Großbritannien, Irland und Dänemark machen bei der Regelung zunächst nicht mit.

23 thoughts on “Strafzettel aus dem Ausland – so reagieren Sie richtig”

  1. Habe nach fast 1 Jahr (September 2012 ein Knöllchen aus Belgien bekommen, weil ich angeblich keine PARKSCHEIBE in Auto habe und soll 45,00 € zahlen. Gibt es eine Lösung?
    Danke

  2. Habe in Israel Strafzettel für Falschparken bekommen.
    Keine Chance? weil das Hinweisschild hebräisch war und ich auch das Knöllchen nicht lesen kann.
    Noch nicht einmal eine Bankverbindung ist zu entziffern.

    Wer kann mir weiterhelfen?

    1. Wie ging die Sache aus? habe gerade dasselbe Problem, soll vor über einem Jahr in Israel falsch geparkt haben, jetzt will ein Inkassobüro das Geld eintreiben. Ich wurde aber nie über ein Falschparken infomriert, geschweige denn, dass ich einen Anhörungsbogen bekommen hätte.

      1. Geht mir auch so. Habe im Dez. 2012 ein Knöllchen (250 Schekel) wegen Falschparken an der Windschutzscheibe meines Mietwagens (Sixt) gehabt; dies aber ignoriert. April 2014 bekam ich dann von der Stadt TelAviv eine 2.seitige Aufforderung auf Englisch zur Zahlung von 71 Dollar + 10 Dollar Gebühren. Gestern dann bekam ich Oost von einem Inkassbüro mit einer Zahlungsaufforderung von EUR 163,95. Wie soll ich mich verhalten?
        Ist das rechtens?

  3. Habe so eben gerade 3 Strafzettel aus Padova (Italien) gekriegt mit der Begründung: Der Fahrzeugführer fuhr in der Zone mit begrenztem Verkehr, obwohl Verbotssschilder aufgestellt sind. mit je 112,92 €! Das Vergehen ist vor 13 Monaten und 9 Tagen begangen worden! Was soll ich tun! Es steht nur meine Kennzeichen Nummer, mein Name und Adresse (Auskunft über Flensburg) Was soll ich tun? Kann mir jemand helfen?

    1. falls sie oefter nach italien fahren waere es angebracht die strafe von dort zu bezahlen-in italien wird alles im polzeicomputer gespeichert-bei einer neuerlichen verkehrskontrolle (in ita.)kann es passieren dass das knoellchen sofort zu entrichten ist -und es noch zu einer zusaetzlichen strafe kommt. -In Flensburg gibt es fuer solche Vergehen keine punkte.

  4. Habe heute einen Strafzettel aus Florenz bekommen. bin wohl am 22.08.2012 !! in einer „Zone mit begrenztem Verkehr“ unterwegs gewesen. Strafe ca. 100,-€. Ignorieren, Widerspruch einlegen, …….
    wie verhalte ich mich in diesem Fall??

  5. Ich habe jetzt im Oktober 2013 ein Schreiben aus Frankreich bekommen. Darin wird behauptet, dass ich bereits ein erstes Schreiben bekommen habe, das von mir aber nicht beantwortet worden wäre und welches ich niemals erhalten habe. Nun kam dieses neue Schreiben per Einschreiben und jetzt wird eine Forderung der zuständigen Behörde in Paris in Höhe von 300 Euro erhoben.
    Das Auto war ein Mietwagen und ich gehe davon aus, dass der Mietwagenvermieter das Schreiben bekommen und mir nie zugestellt hat.

    Kennt jmd solch einen Fall und wie soll ich mich verhalten?

  6. Wie sieht das ganze mal andersrum aus?

    Mein Schwiegervater lebt in Bulgarien. Er war in Deutschland mit seinem Auto bei der Enkelin zu Besuch. Er hat neulich einen Brief (Verkehrsordnungwidrigkeit/Anhörung) wegen falschen Parkens aus Saarland in Bulgarien per Post bekommen. Summe: 15 €. Der Schreiben ist in Deutsch, eine Übersetzung liegt nicht bei. Da er nichts versteht, hat er den Brief zu mir weitergeschickt. Soll ich das bezahlen? Oder soll er auf Reaktion des Bulgarischen Justiz warten und dann darauf reagieren?

  7. Servus! Weiss gerade jemand auf die Schnelle, ob bei Bußgeldbescheiden aus Frankreich wegen zu schnellem Fahren ein Foto gleich mit dabei ist ?

    1. Jochen Strohmaier

      Hallo, habe gestern ein Bußgeldbescheid über 90 Euro wegen Überschreiten der Geschwindigkeit bekommen.
      Da war kein Foto dabei.

    2. Nein, die Behörden in Frankreich schicken kein Foto mit. Es gibt aber die Möglichkeit dieses anzufordern, die Adresse steht in dem Schreiben das man als Zahlungsaufforderung bekommt – die Zentralstelle in Rennes ist dafür zuständig. Bezahlen muss man aber trotzdem erst einmal, kann aber vorsorglich Widerspruch einlegen. Wenn man es dann aber doch selbst war wird es richtig teuer, etwa das Vierfache der ursprünglichen Buße.

  8. bei uns genauso, 90 Tacken für 59km/h in der 50er Zone.
    Tolleranz 54km/h zahlbar binnen 46 Tagen sonst wird es mehr.
    Alles ist übersetzt in deutsch…mist der Verwaltungsaufwand ist der größte Anteil daran denke ich. zahlen und +#@³§° denken.

  9. @felix: Mir geht es auch so. Bin über Pfingsten in Straßbourg (FRA) wohl geblitzt worden auf einer großen Ausfallstraße. Tempo: 57; erlaubt waren 50 km/h. abzüglich 5 km/h Toleranz verbleiben 52 km/h = 2 zuviel. Kostet. 90,- Euro bei sofortiger Schuldanerkentnis und Zahlung. Bei Einspruch mind. 375,- Euro. Sorry, die spinnen doch!! Nutzt aber nix – Faust in der Tasche ballen und bezahlen. (Ein von mir angefragtes Anwaltsbüro kennt sich auch nur mit Dt. Recht aus.) Eine Ahndung würde in DEU wohl entfallen oder höchstens 5 – 15 Euro kosten :-(.

    1. …nachdem wir von einer Geschäftsreise aus Paris zurück sind haben wir 2 Knöllchen erhalten: 1km zu schnell und 4 km zu schnell sind 2 x 45€ ohne Bilder. Da wir zu dritt im Auto waren und uns mit dem Fahren abgewechselt haben ist nicht so genau klar, wer denn gefahren hat. Wie auch immer werden wir wohl zahlen müssen. Im Ergebniss ist das gesetzlich legitimierte Abzocke ohne einheitliche und EG-weite Abstimmung auf Kosten wohlerzogener Mitbürger! Hier ist ganz klar Brüssel gefragt einzugreifen anstatt Bananen gerade zu biegen.

      1. Habe auch aus Frankreich ein Knöllchen bekommen. Musste bei 15 kmh zu schnell auch 45€ zahlen. Aber Holland nimmt ja wohl viel zu saftigere Strafsätze!

        1. Die Höhe des Bussgeldes wird in Niederlande nach Gefahrenstufen festgelegt:
          – 10km/h zu schnell kostet außerhalb des Ortes 62 Euro und innerhalb des Ortes 66 Euro
          – in einer 30er-Zone 98 Euro
          – innerhalb einer Baustelle noch teurer

          Bei Toleranz werden nur 3 km/h abgezogen!

  10. HI
    habe heute 09.12.2014 2 briefe aus frankreich bekommen
    das ich am 13.3 und 17,03 zu schnell in frankreich war
    nun soll ich je 180 euro bezahlen ,das dumme daran ist es wären nur 68 euro gewesen da ich aber die 45 tage überschritten habe sind es nun je 180€ aber ich habe sie heute noch 9 monaten verspätung bekommen ,datum auf dem brief ist 28.11.2014
    wie muss ich mich verhalten überweisungsvormulare sind dabei je 180 .(es war ein mietwagen was ich hatte )
    kann mir jemand helfen

  11. Gerade ein knöllchen aus den Niederlanden gekriegt.. Alles auf niederländisch.. Keine übersetzung.. Rein garnichts.. Noch nicht mal nen Kennzeichen.. Ist das ne Verarsche???
    Weiss nicht wie ich reagieren soll…normalerweise müsste mindetens das Kennzeichen des Pkws aufgelistet sein.. Nichts..!!!

    Im Artikel oben steht das eine deutsche übersetzung beistehen muss.. Ist es aber nicht und nun?? Zum Anwalt damit??

    1. Die Bescheide müssen eigentlich auf Deutsch verfasst sein, sonst sind diese wohl nicht rechtskräftig.
      Aber: Wer sein Bußgeldbescheid aus Holland nicht bezahlt, kann beim nächsten Hollandbesuch teuer überrascht werden. Es wird alles gespeichert! Wird man zufällig kontrolliert, weiß die Polizei vom nicht bezahlten Bußgeld und Du musst es vor Ort zahlen. Leider interessieren dann Formfehler, wie Bußgeldbescheid nicht auf Deutsch, wenig.

  12. Wir waren im Oktober nach Spanien unterwegs und sind die Autobahn durch Frankreich gefahren. Bereits kurz nach dem Urlaub erhielten wir zwei Knöllchen der Franzosen über 2 und 4 km/h zu schnell auf der Autobahn – 2 mal 45 Euro. Alles korrekt in Deutsch. Diese Knöllchen haben wir sofort bezahlt, weil es sich nicht lohnt, dagegen Einspruch zu erheben, wie hier auch bereits festgestellt wurde. Aber jetzt erhielten wir 5 Monate später eine Mahnung über ein angebliches drittes Knöllchen vom gleichen Tag – wieder nur so eine Kleckerüberschreitung . Dieses Malk wird behauptet, wir hätten dieses Knöllchen nicht bezahlt bisher, und damit erfolgt die zweite Erhöhung auf 180 Euro. von diesem Bußgeld haben wir hier bisher nie etwas gehört. Auch ist diese Mahnung auf Französisch verfasst. Und da bekomm ich langsam Hörner. Auch die Frist für Zahlungsverminderung um 20% auf 144 Euro läuft angeblich bereits seit dem 11.02. und ist damit kaum noch einzuhalten. Da das Fahrzeug ein auch privat genutzter Firmenwagen ist, läuft das ganze Verfahren auch noch über die Volkswagen Leasing, so dass wir die Knöllchen immer erst aus zweiter Hand erhalten. Allerdings haben die uns ja die beiden ersten Knöllchen direkt weitergeleitet, weshalb ich keinen Grund sehe, warum sie das mit diesem 3. Bußgeldbescheid nicht auch so hätten machen sollen.

  13. Hallo
    Habe Post aus Frankreich bekommen.
    Bin wohl über eine Rote Ampel gefahren.

    Ich weiß ganz genau, dass ich da nicht gefahren bin
    es war eine Freundin von mir.
    Muss ich jetzt zahlen oder sie verpfeifen…?

    Es sind auch mal französische „Bekannte“ mein Auto gefahren, als ich de Weg nicht wusste, und was ist wenn die nun geblitz worden sind?
    Von denen weiß ich nicht mal den Nachnamen.

    Danke fürs lesen.

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