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Steuern sparen: Möglichkeiten in der eigenen Wohnung

Bei der Steuererklärung für 2013 lassen sich beispielsweise Mietnebenkosten wie Ausgaben für den Hausmeister geltend machen, für die Pflege des Gartens und der Außenanlagen sowie für die Reinigung von Gebäude, Treppenhaus oder Dachrinnen. Außerdem gilt der Steuerbonus für die Winterdienstkosten oder die Gebühren für den Wärmeableser, wie der Mieterbund erläutert.

Auch die Wartung von Lift, Heizungsanlage oder Warmwassergeräten, die Ungezieferbekämpfung oder regelmäßige Schornsteinfegerarbeiten sind typische Kosten, die von den Mietern bezahlt werden müssen und damit steuerlich angesetzt werden können. Absetzbar sind nur extra ausgewiesene Zahlungen für die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht fürs Material. Wichtig ist auch, dass kein Bargeldfloss. Die Kosten finden Mieter in der Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter oder Verwalter jährlich schickt.

Darin muss klar aufgeschlüsselt sein, wie viel jeder einzelne Mieter für das Schneeräumen, den Hausmeister oder die Reparatur des Fahrstuhls bezahlt hat. Außerdem müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Fehlt die Aufsplittung, können sich Mieter auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg berufen und sie beim Verwalter oder Vermieter anmahnen (Az.: 222 C 90/09). Ansetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten in der „zweiten Miete“, maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr. Mieter können so ihre Steuerlast mindern.

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