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Reklamation nach EU-Recht – So gehen Sie vor

Ein schlechtes Hotelzimmer bekommen? Dem Ikea-Schrank aus dem Nachbarland fehlt eine Platte? So reklamieren Sie als EU-Bürger richtig.

Grundlage für alle rechtlichen Schritte ist die seit 2002 geltende Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (Richtlinie 1999/44/EG) innerhalb der EU.

Die zweijährige Gewährleistung für Neuwaren gilt in nahezu allen EU-Ländern, nur Frankreich, Belgien und Luxemburg hinken bei der Umsetzung dieser einheitlichen EU-Regel noch hinterher.

Die gekaufte Ware ist ungewöhnlich schnell kaputt gegangen? Wichtige Voraussetzung für eine Gewährleistungshaftung auch auf EU-Ebene ist, dass es sein Geschäft zwischen Privatperson und Unternehmen (Händler) war. Handelt es sich um Verkäufe von Privat zu Privat oder von Unternehmen zu Unternehmen, ergeben sich daraus zumeist andere Rechte.

Beachten Sie die nationalen Fristen, bis zu denen Sie sich beim Verkäufer gemeldet haben müssen. Die Rügefrist kann sich von Land zu Land unterscheiden. Sie beträgt in Italien Spanien, Polen, Ungarn und den Niederlanden zwei Monate, innerhalb derer Sie Ihre Reklamation abgegeben haben müssen.

Die Gewährleistungsfrist, also der Zeitraum innerhalb dessen Sie überhaupt mangelhafte Ware beanstanden können, liegt in England und Irland bei komfortablen sechs Jahren.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Mangel an der erworbenen Ware bereits bei Vertragsschluss kannten und die Ware dennoch so akzeptiert haben, können Sie sich später nicht mehr auf Gewährleistungsrechte berufen.

So reklamieren Sie nach EU-Recht

  • Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Händler, sobald Sie einen Mangel entdeckt haben
  • Halten Sie Ihre Beanstandung schriftlich fest, am besten ausführlich in der Form eines Protokolls; es darf auch in Deutsch geschrieben sein, die Sprache ist nicht festgelegt
  • Sie haben nicht die Möglichkeit, die Ware sofort durch einen Dritten reparieren zu lassen und die Kosten dann vom Verkäufer erstatten zu lassen. Sie müssen den Verkäufer immer zuerst zur Reparatur oder zum Austausch der defekten Ware auffordern. Setzen Sie aber schriftlich eine Frist für die Nachbesserung fest.

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