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Recht: Was dürfen Schlüsseldienste berechnen?

Der Schlüssel ist verschwunden und Sie kommen nicht ins Haus, da kann meistens nur ein Schlüsseldienst helfen. Foto: iww

Der Schlüssel ist verschwunden und Sie kommen nicht ins Haus! Da kann meistens nur ein Schlüsseldienst helfen. Foto: iww

Sie brauchen einen Schlüsseldienst. Und Schlüsseldienstleister sind nicht billig. Da ist rasches Erscheinen natürlich oberste Pflicht, aber was darf der Schlüsseldienst auf die Rechnung setzen?

Oft müssen Sie aber nicht so tief in die Tasche greifen, wie es einige professionelle Schlossknacker gerne hätten. Finden sich im Rechnungsbetrag Posten wie eine ominöse „Sofortdienstzulage“ oder „Bereitstellungskosten“ für den Einsatz eines Pkw, können Sie die Zahlung getrost verweigern. Da Schlüsseldienste jederzeit abrufbar sind, dürfen sie ihr schnelles Erscheinen auch nicht extra berechnen. Außerdem ist das Geleistete mit den (gerechtfertigten) Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst ebenso wie die Anfahrt mit einem Pkw bereits abgegolten. Dasselbe gilt für „Spezialwerkzeugkosten“.

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