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Recht am eigenen Bild: Die Fallstricke beim Fotografieren

Fotografieren dürfen Sie alles – doch Sie dürfen nicht alles veröffentlichen. 

Beim Ablichten von Menschen ist in Deutschland das Persönlichkeitsrecht zu beachten. Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Fotos, auf denen die Person im Mittelpunkt steht, dürfen ohne Einwilligung des Fotografierten nicht veröffentlicht werden, ebenso keine Fotos von Menschen in einer Wohnung oder in anderen geschützten Lebensbereichen. Gerade Heranwachsende gehen damit sorglos um und posten Schnappschüsse auf Facebook, Twitter und Google+.

Eine Einwilligung kann auch stillschweigend geschehen: Wenn der Fotograf offen und klar ersichtlich mit der Kamera auf eine Person zugeht und diese ihn beim Fotografieren freundlich in die Kamera lächelt.

Auf Nummer sicher geht jeder Fotograf, wenn er sich eine schriftliche Einverständniserklärung geben lässt. Das gilt auch für Firmen, die ihre Arbeitnehmer in Hauszeitungen oder im Internet präsentieren möchten.

Im öffentlichen Raum dürfen zumeist Fotos gemacht und auch veröffentlicht werden. Solange der Fotograf nicht Privat-Grundstücke betritt, darf geknipst werden. Auch dürfen Personengruppen und zufällig vorbeilaufende Menschen, die eindeutig nicht im Mittelpunkt des Motivs stehen, zumeist risikolos abgelichtet werden. Das gilt sogar für Prominente.

Hin und wieder gibt es Streitigkeiten darüber, was als öffentlicher Grund anzusehen ist, etwa bei Zoo- oder Flughafen-Betreibern. Auch die Schlösser-Stiftung in Potsdam verbietet es, Fotos von Schloss Sanssouci kommerziell zu publizieren. Wer das verhindern will, muss die Fotografen aber auch darauf aufmerksam machen.

1 thought on “Recht am eigenen Bild: Die Fallstricke beim Fotografieren”

  1. „Eine Einwilligung kann auch stillschweigend geschehen: Wenn der Fotograf offen und klar ersichtlich mit der Kamera auf eine Person zugeht und diese ihn beim Fotografieren freundlich in die Kamera lächelt.“
    Hierbei handelt es sich aber um die Einwilligung zum Fotografiertwerden. Eine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung ist damit noch lange nicht gegeben.

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