Geld fordern für einen kaputten oder verschmutzten Teppich kann der Vermieter nur, wenn solche Einrichtungsgegenstände stärker als „normal“ abgenutzt sind.
Dazu zählen zum Beispiel Brandlöcher im Teppich. Der Vermieter muss dann aber den Wertverlust beachten, einen sogenannten Abzug „neu für alt“ vornehmen: Der Mieter steht nur für den Restwert gerade, manchmal nicht mal dafür.
Ab einem bestimmten Alter haben Teppichböden ausgedient. Sind sie älter als 10 Jahre, muss sie der Mieter nicht ersetzen. Der Austausch ist dann Vermieter-Sache.